Inhalt:
- Was bedeutet Prophylaxe in der Zahnmedizin?
- Prophylaxe der infektiösen Endokarditis
- Für welche Patienten ist eine Antibiotikaprophylaxe empfehlenswert?
- Bei welchen zahnärztlichen Eingriffen wird es verwendet?
- Wann ist eine Prophylaxe nicht notwendig?
- Abschluss
Antibiotikaprophylaxe in der Zahnmedizin ist eine besondere Vorsorgemaßnahme, die Patienten vor schweren Infektionen schützt, bevor diese überhaupt auftreten. Begriff Prophylaxe bedeutet Verhütung – jedes Verfahren oder jede Behandlung, die darauf abzielt, das Auftreten einer Krankheit oder Komplikation zu verhindern.
Zur Prophylaxe gehört im zahnärztlichen Alltag vieles: die regelmäßige professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, Fissurenfüllungen bei Kindern und weitere Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch. Wenn wir jedoch in der Zahnmedizin von Antibiotikaprophylaxe sprechen, meinen wir die Gabe von Antibiotika im Vorfeld eines zahnärztlichen Eingriffs, um bestimmte Risikopatienten vor potenziell gefährlichen Infektionen zu schützen.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Antibiotikaprophylaxe genau bedeutet, was Prophylaxe im zahnmedizinischen Kontext ist, für wen sie gedacht ist, in welchen Situationen sie empfehlenswert ist und wann nicht und wie Sie als Patient gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt und Arzt die bestmögliche Versorgung erhalten.
MonDent Zahnklinik legt großen Wert auf Prävention und Patientensicherheit. Unser Ziel ist es, jeden Eingriff für Sie so sicher wie möglich zu gestalten. Warum es verwendet wird, wer es benötigt und wie es Risikopatienten hilft, bei zahnärztlichen Eingriffen gesund und geschützt zu bleiben – erfahren Sie unten.
Was bedeutet Prophylaxe in der Zahnmedizin?
Unter Prophylaxe versteht man in der Zahnmedizin vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit und zur Vorbeugung von Karies, Zahnfleischerkrankungen (Parodontitis) und anderen Komplikationen. Beispiele hierfür sind die tägliche Mundhygiene (Zähneputzen, Zahnseide), regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt und professionelle Zahnreinigung von Zahnstein, Fluoridbehandlungen usw. Wir können alle diese Maßnahmen als Zahnprophylaxe bezeichnen, da ihr Ziel darin besteht, die Entstehung des Problems zu verhindern.
Bei der Antibiotikaprophylaxe geht es um die vorbeugende Gabe von Antibiotika. Das bedeutet, dass dem Patienten vor dem Eingriff ein spezielles Antibiotikum verabreicht wird, um Bakterien abzutöten oder zu reduzieren, die während der zahnärztlichen Behandlung in die Blutbahn gelangen könnten. In der Zahnmedizin wird die Antibiotikaprophylaxe vor allem in bestimmten Situationen eingesetzt – bei Patienten mit bestimmten Risikofaktoren und bei Eingriffen, die zum Eindringen von Bakterien aus der Mundhöhle ins Blut führen können.

Es ist wichtig zu betonen, dass die präventive Antibiotika-Einnahme nicht dazu gedacht ist, Vorbeugung von Zahnschmerzen oder lokale Zahninfektionen, sondern vor allem, um schwerwiegende systemische Infektionen zu verhindern.
Prophylaxe der infektiösen Endokarditis – einer gefährlichen Herzinfektion, die wir verhindern wollen
Einer der Hauptgründe für die Notwendigkeit einer Antibiotikaprophylaxe in der Zahnmedizin ist die Prophylaxe infektiöse Endokarditis. Bei der infektiösen Endokarditis (IE) handelt es sich um eine schwere Infektion der inneren Herzschicht und der Herzklappen. Sie tritt auf, wenn Bakterien aus der Blutbahn in die inneren Strukturen des Herzens (häufig auf den Herzklappen) gelangen und sich dort festsetzen, was zu Entzündungen und Gewebeschäden führt. Diese Krankheit ist relativ selten, aber extrem ernst – selbst mit modernen Antibiotika-Behandlung, Mortalität durch infektiöse Endokarditis kann etwa 20–30 % erreichen. Mit anderen Worten: Bei fast jedem dritten Patienten kann die Infektion trotz Therapie tödlich verlaufen.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Endokarditis und zahnärztlichen Eingriffen?
Der Mund ist voller Bakterien, daher können diese Bakterien bei invasiven zahnärztlichen Eingriffen in den Blutkreislauf gelangen. Dieses Phänomen nennt man Bakteriämie (Vorhandensein von Bakterien im Blut). Bei gesunden Menschen mit intaktem Immunsystem und gesundem Herzen verursacht diese vorübergehende Bakteriämie in der Regel keine größeren Probleme – das körpereigene Abwehrsystem beseitigt die Bakterien schnell. Allerdings Risikopatientenkönnen diese Bakterien an beschädigten oder künstlichen Herzstrukturen „haften bleiben“ und sich dort vermehren, was zu einer infektiösen Endokarditis führt.
Symptome einer infektiösen Endokarditis
Zu den Symptomen einer infektiösen Endokarditis können anhaltendes Fieber, Schüttelfrost, Schwitzen, Schwäche und sogar das Auftreten von Herzgeräuschen oder Anzeichen einer Herzinsuffizienz gehören. Die Behandlung ist kompliziert und umfasst mehrere Wochen starke Antibiotika im Krankenhaus, und manchmal chirurgischer Ersatz einer infizierten Klappe.
Das ist also die Situation, die viel besser vorbeugen als heilen. Hier kommt die Antibiotikaprophylaxe ins Spiel. Die Idee dahinter ist, dass wir einem Patienten, der zu einer Hochrisikogruppe gehört und sich einem Eingriff unterziehen muss, der eine Bakteriämie verursachen könnte, vorab ein Antibiotikum verabreichen, um die Bakterien zu zerstören, bevor sie das Herz erreichen.
Antibiotikaprophylaxe ist eine Maßnahme, die das Herz des Patienten zusätzlich schützt, bevor Probleme auftreten. Natürlich besteht kein Grund zur Sorge – eine infektiöse Endokarditis ist sehr selten, aber bei den Patienten, bei denen die Folgen am schwerwiegendsten wären, möchten wir alles tun, um dies zu verhindern.
Wer sind die Hochrisikopatienten, für die eine Antibiotikaprophylaxe empfohlen wird?
Nicht alle Patienten sind anfällig für infektiöse Endokarditis oder andere Komplikationen nach zahnärztlichen Eingriffen. Bei den meisten Menschen verursacht ein Zahnarztbesuch – selbst zum Ziehen eines Zahns oder zur Zahnsteinentfernung – keine Herzprobleme und erfordert auch keine vorbeugende Einnahme von Antibiotika.
Eine Antibiotikaprophylaxe wird nur bei bestimmten Hochrisikopatienten empfohlen, nämlich bei denjenigen, bei denen die Folgen einer möglichen Infektion besonders gefährlich wären. Nach den aktuellen Leitlinien der kardiologischen und zahnmedizinischen Fachgesellschaften umfasst diese Gruppe vor allem Patienten mit spezifischen Herzkrankheit:
- Patienten mit künstlichen (prothetischen) Herzklappen – Unabhängig davon, ob es sich um eine mechanische oder biologische Herzklappe oder sogar um ein implantiertes Material zur Klappenreparatur handelt, haben diese Patienten einen Fremdkörper im Herzen, den Bakterien leichter „fangen“ können. Eine infektiöse Endokarditis ist für sie besonders gefährlich, daher ist eine Prophylaxe empfehlenswert.
- Patienten mit früherer infektiöser Endokarditis – Wenn jemand hatte bereits eine Endokarditis früher, fällt in die riskanteste Kategorie. Bei einem solchen Patienten kann das Herzgewebe dauerhaft empfindlicher und anfälliger für Neuinfektionen sein, sodass bei neuen Eingriffen eine vorbeugende Antibiotikagabe zwingend erforderlich ist.
- Menschen mit bestimmten angeborenen Herzfehlern – Angeborene Herzfehler können zu Turbulenzen im Blutfluss durch das Herz führen oder abnormale Oberflächen hinterlassen, an denen Bakterien leichter haften können.
- Herztransplantationspatienten mit Herzklappenproblemen – Auch Menschen, die eine Herztransplantation hatten und später eine Herzklappenerkrankung entwickelten, gelten als gefährdet. Bei ihnen kann eine Prophylaxe empfehlenswert sein, da ihr Immunsystem und ihre Herzstrukturen spezifisch sind.

Neben Herzerkrankungen kann eine Antibiotikaprophylaxe in der Zahnmedizin auch bei folgenden Erkrankungen empfohlen werden: Patienten mit geschwächter Immunität. Auch wenn es nicht mehr üblich ist, Patienten mit implantierten künstlichen Gelenken In bestimmten Fällen können Patienten nach Ermessen des Arztes vor dem Eingriff Antibiotika erhalten, insbesondere wenn die Operation erst kürzlich erfolgt ist oder ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Die Entscheidung wird individuell getroffen, in Absprache mit Arzt und Zahnarzt.
Wenn Sie ansonsten gesund sind und keine Herzfehler oder schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie vor einer Zahnreparatur oder einem ähnlichen Eingriff vorbeugend Antibiotika benötigen, wirklich minimal. Zahnärzte sind sehr vorsichtig und setzen Antibiotika nur dann vorbeugend ein, wenn klar ist, dass der Nutzen den möglichen Schaden überwiegt.
Welche zahnärztlichen Eingriffe erfordern eine Antibiotikaprophylaxe?
Eine Antibiotikaprophylaxe kommt in der Zahnmedizin bei Eingriffen infrage, die zu einer Bakteriämie, also Blutungen oder dem Eindringen von Bakterien durch die Mundschleimhaut in die Blutbahn, führen können. Zu dieser Gruppe zählen vor allem Eingriffe, die das Zahnfleischgewebe (Zahnmark), den Bereich um die Zahnwurzel oder in sonstiger Weise die Zahnschleimhaut berühren. Hier sind die häufigsten Beispiele:
- Zahnentfernung – Unabhängig davon, ob es sich um eine einfache oder komplizierte Extraktion handelt, kommt es bei diesem Eingriff häufig zu Blutungen und ermöglicht Bakterien das Eindringen in die Blutbahn, weshalb bei Risikopatienten eine Prophylaxe in Erwägung gezogen wird.
- Parodontale Eingriffe – Das Entfernen von Zahnstein unter dem Zahnfleisch, Kürettagen und ähnliche Verfahren können leichte Blutungen verursachen, sodass bei Risikopatienten unter Umständen Antibiotika als vorbeugende Maßnahme erforderlich sind.
- Implantation – Bei diesem chirurgischen Eingriff wird in den Knochen gebohrt und tiefes Gewebe berührt, weshalb er bei Risikopatienten zur Prophylaxe eingesetzt wird.
- Endodontische Verfahren – Bei einer zahnärztlichen Behandlung („Nervenentfernung“) kann es zur Verbreitung von Bakterien kommen, daher kann bei Risikopatienten eine Prophylaxe notwendig sein.
- Oralchirurgische Eingriffe – Orale Operationen, bei denen geschnitten, Gewebe entfernt oder die Nebenhöhlen geöffnet werden, können eine Bakteriämie verursachen. Deshalb werden bei Risikopatienten Antibiotika empfohlen.
Selbstverständlich werden auch bei diesen Eingriffskategorien nicht automatisch alle Patienten mit Antibiotika behandelt, sondern nur Patienten mit den zuvor genannten Risikoerkrankungen. Wenn also ein gesunder Mensch einen Zahn ziehen oder Implantat wird eingesetzt, erhält keine routinemäßige vorbeugende Antibiotikabehandlung, da ihr Risiko einer Endokarditis oder einer ähnlichen Komplikation äußerst gering ist. Wenn jedoch bei einer Person mit einer künstlichen Herzklappe ein Zahn gezogen werden muss, wird der Zahnarzt auf jeden Fall eine Prophylaxe in Erwägung ziehen.

Wann eine Antibiotikaprophylaxe nicht notwendig ist (und warum Sie Antibiotika nicht überdosieren sollten)
Die Antibiotikaprophylaxe wird bewusst eingeschränkt nur in Situationen, in denen es notwendig ist. Der Grund ist einfach: Jedes Medikament, auch Antibiotika, birgt potenzielle Risiken und Nebenwirkungen. Wir möchten einen Patienten keiner Antibiotikatherapie aussetzen, wenn dafür keine klare Notwendigkeit besteht. Hier sind konkrete Beispiele dafür, wann ein zahnärztlicher Eingriff normalerweise Ist erfordert vorab ein Antibiotikum:
- Routinemäßige und weniger invasive Verfahren - Bei gängigen Eingriffen wie Lokalanästhesie im gesunden Gewebe, Zahnabdrücken, zahnärztlicher Bildgebung (Röntgen) oder Untersuchungen ist in der Regel keine Prophylaxe erforderlich. Diese Aktivitäten verursachen weder Blutungen noch einen nennenswerten Übertritt von Bakterien ins Blut, sodass keine Indikation für Antibiotika besteht.
- Stiche entfernen – Nachdem Sie einen chirurgischen Eingriff im Mund hatten und zu einer Kontrolluntersuchung zum Entfernen der Zahnseide durch Ihren Zahnarzt kommen, ist eine vorbeugende Antibiotikaeinnahme nicht mehr erforderlich. Das Entfernen der Fäden ist ein schneller und einfacher Vorgang, bei dem keine neuen Wunden entstehen und keine Bakterien tiefer in das Gewebe eindringen.
- Kieferorthopädische und prothetische Eingriffe – Das Anpassen oder Korrigieren einer kieferorthopädischen Apparatur (Zahnspange) sowie das Anprobieren oder Korrigieren einer Prothese oder Zahnbrücke sind keine invasiven Eingriffe, die einer Prophylaxe bedürfen. Dabei handelt es sich um Oberflächenmanipulationen, die nicht zu einer Bakteriämie führen.
- Verlust der Milchzähne bei Kindern – Wenn ein Kind auf natürliche Weise einen Milchzahn verliert oder der Zahnarzt einen lockeren Milchzahn vorsichtig entfernen muss, sind Antibiotika als vorbeugende Maßnahme nicht notwendig. Der Verlust von Laktose ist ein physiologischer Prozess und stellt kein Risiko für eine Endokarditis dar.
- Oberflächliche Verletzungen der Lippen oder Schleimhäute – Kleinere Vorfälle wie versehentliches Lippenbeißen, Schleimhautabschürfungen oder ähnliche Verletzungen erfordern in der Regel keine Prophylaxe. Normale Hygiene ist ausreichend; Der Körper repariert kleinere Verletzungen von selbst und das Antibiotikum ist für ernstere Situationen reserviert.
Wenn bei Ihnen keine Risikofaktoren vorliegen, ist bei zahnärztlichen Eingriffen wahrscheinlich keine Antibiotikaprophylaxe erforderlich. Auch bei Risikopatienten werden Antibiotika nur bei Eingriffen verabreicht, die ein erhöhtes Infektionsrisiko bergen. Dieser selektive Ansatz hat seinen Zweck – der unnötige Einsatz von Antibiotika kann mehr schaden als nützen.
Dank dieser Vorgehensweise kann der Zahnarzt richtig einschätzen, ob Sie wirklich ein Antibiotikum benötigen – und es nur dann verabreichen, wenn der Nutzen die möglichen Risiken deutlich überwiegt.
Abschluss
Die zahnärztliche Prophylaxe, auch die Antibiotikaprophylaxe, ist wichtig für den Gesundheitsschutz – insbesondere bei Patienten mit Herzproblemen oder anderen Risikoerkrankungen. Ziel ist es, Infektionen dort vorzubeugen, wo eine konkrete Gefahr besteht, aber auch, Antibiotika verantwortungsvoll und umsichtig einzusetzen.
Als Patient ist es wichtig, informiert zu sein und mit Ihrem Zahnarzt zusammenzuarbeiten. Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören, entscheiden Sie gemeinsam über den besten Schutz. Wenn nicht, können Sie sicher sein, dass ein Antibiotikum nicht ohne triftigen Grund erforderlich ist.
Kontakt Zahnarztpraxis MonDent wo uns Ihre Sicherheit am Herzen liegt, wir nach modernen Richtlinien arbeiten und Ihnen bei allen Fragen zur Seite stehen. Gemeinsam schützen wir Ihre Zähne – und Ihre allgemeine Gesundheit.